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Beim Neubau eines Gebäudes sind Sie zur Einhaltung bestimmter Voraussetzungen verpflichtet. Neben den baurechtlichen und örtlichen Bestimmungen des Bundeslandes sind weiterhin die Mindeststandards zur energetischen Beschaffenheit des Gebäudes einzuhalten. Das neue Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) regelt die Anforderungen an die Anlagentechnik und den Wärmeschutz, welche Sie als Bauherr zur Umsetzung eines effizienten Betriebsenergiebedarfs des Gebäudes verpflichtet.
Insbesondere für Neubauten muss mit einem Wärmeschutznachweis die Effizienz eines Gebäudes nachgewiesen werden. Der erste Nachweis wird im Zusammenhang mit dem Bauantrag erstellt. Nach Fertigstellung des Gebäudes wird ein erneuter Wärmeschutznachweis auf Basis der tatsächlich gebauten Elemente erstellt.
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